Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Leichte Sprache
AusEin
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen
Bild

Erlass Reglement zur Förderung von Vereinen in der Gemeinde Maschwanden

15. Dez 2023

Der Gemeinderat Maschwanden hat am 18. September 2023 folgendes Reglement genehmigt: - Reglement zur Förderung von Vereinen in der Gemeinde Maschwanden Der Beschluss und das Reglement sind der Publikation unter www.amtliche-nachrichten.ch angehängt, können auf der Gemeindewebseite eingesehen werden und liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Maschwanden, Dorfstrasse 54, 8933 Maschwanden, zur Einsicht auf. Das Reglement tritt, vorbehalten eines Rekurses, per 1. Januar 2024, in Kraft. Gegen diesen Beschluss kann innert 30. Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. 15.12.2023 Gemeinderat Maschwanden

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen