Der Gemeinderat Maschwanden besteht gemäss Artikel 18 der Gemeindeordung vom 27. September 2009 aus fünf Mitgliedern (inkl. Präsident). Der Gemeinderat amtet zugleich als Gesundheitskommission, Grundsteuerkommission sowie Fürsorgebehörde.
Der Gemeinderat Maschwanden hat sich in folgende Ressorts unterteilt:
Konstituierung ab 1. Dezember 2023 für die Amtsperiode 2022-2026
In Anwendung von § 42 Absatz 2 des Gemeindegesetzes werden die Interessenbindungen des Gemeinderates und der Rechnungsprüfungskommission offengelegt.
Die Interessenbindung des neuen Gemeinderats und der neuen Rechnungsprüfungskommission wird an der Gemeinderatssitzung vom 19. Juli abgenommen und im Anschluss hier veröffentlicht.