Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder über den Online-Schalter abmelden.
Bitte bringen Sie für die persönliche Abmeldung folgende Unterlagen mit:
Schweizer Bürgerrecht
- Meldebestätigung
- Amtlicher Ausweis (ID oder Pass)
Andere Staatsbürgerschaft
- Meldebestätigung
- Ausländerausweis
- Pass
Wochenaufenthalter (Online-Anmeldung nicht möglich)
- Meldebestätigung
Eine Abmeldung ins Ausland ist nur am Schalter möglich. Bitte beachten Sie zusätzlich:
- Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle (1 Monat vor Ausreise)
- Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt (1 Monat vor Ausreise)
Schweizer Bürgerrecht
- Meldebestätigung
- Neue Adresse
- Amtlicher Ausweis (ID oder Pass)
Andere Staatsbürgerschaft
- Meldebestätigung
- Ausländerausweis
- Pass
- Neue Adresse