Die Stimmberechtigten von Maschwanden haben an der Urnenabstimmung vom 27. September 2020 dem Anschlussvertrag mit der Gemeinde Mettmenstetten zugestimmt. Seit 1. Januar 2021 ist nun das Steueramt der Gemeinde Mettmenstetten für die Steuererklärungen der Gemeinde Maschwanden zuständig.
Falls Sie jeweils bis Ende Januar die Steuererklärungsformulare nicht erhalten haben, sind Sie verpflichtet, sich beim Gemeindesteueramt zu melden.
Wenn Sie im Vorjahr die Steuererklärung mit Unterstützung einer Steuererklärungs-Software ausgefüllt haben, bedienen wir Sie nur noch mit den zwei Hauptformularen (Steuererklärung und Wertschriftenverzeichnis). Bitte reichen Sie die leeren Hauptformulare mit den PC-Ausdrucken ein.
Die Software Private Tax kann kostenlos heruntergeladen werden.
Für alle steuerpflichtigen natürlichen Personen besteht auch die Möglichkeit, die Steuererklärung online auszufüllen und elektronisch einzureichen. Weitere Informationen und Anleitungen dazu finden Sie auf der Website des kantonalen Steueramt.
Die Steuererklärung ist grundsätzlich bis zum 31. März einzureichen.
Können Sie diese Frist nicht einhalten, besteht die Möglichkeit, noch vor Ablauf der Frist ein Gesuch um Fristerstreckung einzureichen, verspätete Gesuche können nicht bewilligt werden.
Formular Fristerstreckung